2016 wurde der Sachbezug für Verbrenner auf 2% der tatsächlichen Kfz-Anschaffungskosten erhöht. Somit fallen monatlich Kosten in der Höhe von maximal € 960,- bzw. € 720,- (bei besonders schadstoffarmen Fahrzeugen) an. Elektroautos sind vom Sachbezug befreit und können daher auch uneingeschränkt privat genutzt werden.
Anm.: Es gibt in den Lohnnebenkosten auch einen Arbeitgeberanteil Sachbezug den Sie sich als Unternehmer direkt sparen.
Vorsteuerabzug
Nur wenige Personen- und Kombinationskraftwagen finden sich auf der Liste VORSTEUERABZUGSBERECHTIGTER FAHRZEUGE.
Alle Elektro-PKWs sind bis zu einem Neulistenpreis von € 80.000,- (Brutto) vorsteuerabzugsfähig. Bis € 40.000,- wird die komplette Vorsteuer rückerstattet. Zwischen € 40.000,- bis € 80.000,- kann die Vorsteuer anteilsmäßig (in der Höhe von € 6.666,67) zurückgefordert werden.
Erst beim Preis von über € 80.000,- fallen E-Fahrzeuge in die Luxustangente und können somit nicht mehr betrieblich abgeschrieben werde